Selbstverständlich ist auch die Kommunikation per E-Mail mit Ihrem Finanzamt möglich. In der Regel können Sie alle einfachen Schreiben und Anträge (z.B. Änderungsantrag zum Steuerbescheid, Anfrage nach dem Bearbeitungsstand, Fristverlängerungsantrag) oder auch Einsprüche gegen Steuerbescheide per E-Mail an Ihr Finanzamt senden.
E-Mails ähneln den Postkarten der Briefpost. Unbefugte können Ihre E-Mails ggf. lesen. Eine verschlüsselte E-Mail-Kommunikation ist derzeit mit den Finanzämtern nicht möglich.
Bitte beachten Sie daher auch, dass E-Mails an das Finanzamt auf eigene Gefahr erfolgen. Steuererklaerung-Polizei.de kann die die Abhörsicherheit und Unverfälschtheit der E-Mails nicht gewährleisten.