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Was ist die Grundsteuermesszahl?

Die Grundsteuermesszahl wird als Anteil vom Einheitswert angegeben und dient zur Berechnung des Grundsteuermessbetrages. Sie richtet sich nach der jeweiligen Grundstücksart.

Grundsteuermesszahl
Gebäudetyp Einheitswert Einwohner Alten Bundesländer Neue Bundesländer
  Altbauten Neubauten
Einfamilienhäuser für die ersten angefangenen oder vollen 15.338,76 Euro des Einheitswerts bis 25.000 Einwohnern 0,26 % 1,00 % 0,80 %
Einfamilienhäuser > 25.000 und < 1.000.000 Einwohnern 0,26 % 0,80 % 0,60 %
Einfamilienhäuser mehr als 1 Mio. Einwohner 0,26 % 0,60 % 0,50 %
Einfamilienhäuser für den Teil des Einheitswerts, der 15.338,76 Euro übersteigt bis 25.000 Einwohnern 0,26 % 1,00 % 0,80 %
Einfamilienhäuser > 25.000 und < 1.000.000 Einwohnern 0,26 % 1,00 % 0,70 %
Einfamilienhäuser mehr als 1 Mio. Einwohner 0,26 % 1,00 % 0,60 %
Zweifamilienhäuser     0,31 % 1,00 % 0,80 %
Einfamilienhäuser im Wohnungs-/Teilerbbaurecht     0,35 % 1,00 % 0,60 %
sonstige Grundstücke     0,35 % 1,00 % 1,00 %
Betriebe der Land- und Forstwirtschaft,     0,60 % 0,60 % 0,60 %

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