Leider führt nicht jeder Einspruch zum Erfolg. Aber es ist auch noch nicht alles verloren. Innerhalb eines Monats nach Zugang der Einspruchsentscheidung kann Klage beim zuständigen Finanzgericht eingelegt werden.
Welches Finanzgericht zuständig ist, erfahren Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung, die dem ablehnenden Bescheid beigefügt sein muss. Wie auch beim Einspruch ist die Klage schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen.
Doch diese will gut überlegt sein. Im Unterschied zum Einspruch ist die Klage kostenpflichtig. Die Höhe richtet sich nach dem Streitwert und Art der Verhandlung. Gerichtsauslagen, wie Porto- und Schreibkosten und Anwaltsgebühren kommen noch dazu.
Sprechen Sie in jedem Fall vorher mit einem Steuerberater oder Fachanwalt.