Wie nehme ich einen Einspruch zurück?
Haben Sie vorsorglich Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid eingelegt, können Sie diesen auch jederzeit wieder zurückziehen.
Nimmt man den Einspruch gegen den Steuerbescheid wieder zurück, dann endet damit auch die Vorläufigkeit und der Steuerbescheid wird bestandskräftig. Das heißt, dass alle weiteren Mittel gegen diesen nicht mehr angewendet werden können und man die Entscheidung des Finanzamts (also den Steuerbescheid) anerkennt.
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