Elektronisch wird über ELSTER gar kein Steuerbescheid abgeholt. Denn die Finanzverwaltung stellt nur die Bescheiddaten elektronisch zur Verfügung.
Der elektronische Steuerbescheid, der Ihnen von Steuererklaerung-Polizei.de angezeigt wird, ist also kein richtiger Bescheid. Er dient nur dazu, dass Sie Ihren Bescheid elektronisch mit der Berechnung von Steuererklaerung-Polizei.de vergleichen können.
In Ausnahmefällen kann der Papier-Bescheid von den elektronischen Bescheiddaten abweichen. Es kommt z.B. vor, dass einzelne Werte nicht übermittelt werden oder der ELSTER-Bescheid in einzelnen Punkten anders rechnet.
Nur der Papier-Steuerbescheid, der Ihnen per Post zugestellt wird, ist rechtlich gültig.