Lesen Sie die Hinweise und Erläuterungen im Steuerbescheid!
Jeder Steuerbescheid enthält spezielle Erläuterungen, die zum Großteil aus Standardtexten und schwer verständlichem Steuerlatein bestehen. Die Erläuterungstexte finden Sie im Fließtext direkt unter der Steuerberechnung unter der Überschrift "Erläuterung zur Festsetzung".
Weicht der Steuerbescheid von der Steuererklärung ab, gibt das Finanzamt genau dort an, wenn es bestimmte Werbungskosten oder Sonderausgaben nicht anerkannt hat! Hier kann es auch hilfreich sein, bei Ihrem Finanzamt telefonisch nachzufragen, welche Werbungskosten nicht anerkannt wurden und warum.
Beachten Sie, dass den Finanzbeamten nur eine begrenzte Anzahl an Zeichen zur Begründung Ihrer Entscheidung zu Verfügung stehen.
In Ausnahmefällen kann der Papier-Bescheid von den elektronischen Bescheiddaten abweichen. Benutzen Sie alternativ den schriftlichen Bescheid. Prüfen Sie die Erläuterungstexte im Original-Steuerbescheid.
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