Kann ich mit Steuererklaerung-Polizei.de alle Einkünfte erklären?
Obwohl fast alle in Deutschland Steuerpflichtigen ihre Steuererklärung mit Steuererklaerung-Polizei.de erstellen und abgeben können, sollten die folgenden Spezialfälle aufgrund der Komplexität am Besten mit einem Steuerberater individuell abgeklärt werden:
- Anlage § 34a - Begünstigung nicht entnommener Gewinne
- Anlage § 7g - Ansparabschreibungen
- Einkünfte aus Betriebsveräußerungen (Angabe bei Steuererklaerung-Polizei.de möglich aber ohne Berechnung; Teil von Anlage G und S)
- Gewerbliche Tierzucht / -haltung / Termingeschäfte (Teil von Anlage G)
- Erträge aus Beteiligungen (Teil von Anlage KAP)
- Anteile an Einkünften (Teil von Anlage SO)
- Nur beschränkt Steuerpflichtige in Deutschland
Diese Einkünfte und Steuerfälle können daher bis auf Weiteres nicht mit Steuererklaerung-Polizei.de bearbeitet werden.
Rechner
- Steuerberaterkosten berechnen: Die Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV) regelt ganz genau welche Gebühren ein Steuerberater abrechnen darf. Unser Rechner sagt Ihnen, mit welchen Kosten Sie abhängig von Ihrem Steuerfall rechnen müssen.
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