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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Kann ich mit Steuererklaerung-Polizei.de alle Einkünfte erklären?

Obwohl fast alle in Deutschland Steuerpflichtigen ihre Steuererklärung mit Steuererklaerung-Polizei.de erstellen und abgeben können, sollten die folgenden Spezialfälle aufgrund der Komplexität am Besten mit einem Steuerberater individuell abgeklärt werden:

  • Anlage § 34a - Begünstigung nicht entnommener Gewinne
  • Anlage § 7g - Ansparabschreibungen
  • Einkünfte aus Betriebsveräußerungen (Angabe bei Steuererklaerung-Polizei.de möglich aber ohne Berechnung; Teil von Anlage G und S)
  • Gewerbliche Tierzucht / -haltung / Termingeschäfte (Teil von Anlage G)
  • Erträge aus Beteiligungen (Teil von Anlage KAP)
  • Anteile an Einkünften (Teil von Anlage SO)
  • Nur beschränkt Steuerpflichtige in Deutschland

Diese Einkünfte und Steuerfälle können daher bis auf Weiteres nicht mit Steuererklaerung-Polizei.de bearbeitet werden.

Rechner
  • Steuerberaterkosten berechnen: Die Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV) regelt ganz genau welche Gebühren ein Steuerberater abrechnen darf. Unser Rechner sagt Ihnen, mit welchen Kosten Sie abhängig von Ihrem Steuerfall rechnen müssen.

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