Feldhilfe:
Steuerpflichtige Arbeitgeber-Zuschüsse zu Kapitallebensversicherungen laut Lohnsteuerbescheinigung
Angaben lt. Lohnsteuerbescheinigung: Die steuerpflichtigen Arbeitgeber-Zuschüsse zu Kapitallebensversicherungen finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.
Alle Angaben können Sie bei Steuererklaerung-Polizei.de im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassen.
Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten steuerpflichtigen Arbeitgeber-Zuschüsse zu Kapitallebensversicherungen müssen Sie hier nicht erneut erfassen. Diese werden von Steuererklaerung-Polizei.de automatisch übernommen und bei der Berechnung Ihrer Steuererstattung berücksichtigt.