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Feldhilfe: Gesamtaufwendungen für die Kinderbetreuung

Gesamtaufwendungen für die Kinderbetreuung

Kinderbetreuungskosten können steuerlich geltend gemacht werden, wenn das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.