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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Tätigkeit

Tragen Sie hier die Bezeichnung der Tätigkeit ein, für die Sie eine steuerfreie Aufwandsentschädigung erhalten haben.

Hierunter fallen folgende Tätigkeiten:

  1. Übungsleiter: Übungsleiter sind Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten leiten, z.B. ein Fußballtrainer, der für seine Trainertätigkeit eine Entschädigung erhält.

    Beispiel: Ein Fußballtrainer erhält 4.000 Euro im Jahr. Die ersten 3.000 Euro sind steuerfrei, die verbleibenden 1.000 Euro sind steuerpflichtig.

  2. Erzieher: Erzieher arbeiten in Kindergärten, Schulen oder Jugendzentren und leisten Kinder- und Jugendarbeit.

    Beispiel: Eine Erzieherin erhält 3.500 Euro jährlich für ihre Tätigkeit im Jugendzentrum. Die ersten 3.000 Euro sind steuerfrei, die zusätzlichen 500 Euro sind steuerpflichtig.

  3. Künstler: Künstlerische Tätigkeiten umfassen Musiker, Schauspieler, bildende Künstler usw.

    Beispiel: Ein Musiker erhält 3.500 Euro pro Jahr für Auftritte. Die ersten 3.000 Euro sind steuerfrei, die verbleibenden 500 Euro sind steuerpflichtig.

  4. Pfleger: Pfleger betreuen ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung.

    Beispiel: Eine Pflegeperson erhält 2.800 Euro jährlich für die Betreuung eines Nachbarn. Diese Beträge bleiben steuerfrei.