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Feldhilfe: (2023) Bezeichnung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Bezeichnung

Geben Sie hier eine Bezeichnung für die vorliegende Abrechnung an, z. B.

  • Nebenkostenabrechnung 2022,
  • Hausgeldabrechnung 2023 oder
  • Bescheinigung nach § 35a EStG für 2022

Wenn Ihnen keine aktuelle Abrechnung für 2023 oder eine Bescheinigung nach § 35a EStG vorliegen, ist dies kein Problem. In diesem Fall dürfen Sie die Ihnen vorliegende Betriebskostenabrechnung für das Vorjahr für das aktuelle Steuerjahr zugrunde legen. So können alle Mieter und Wohnungseigentümer verfahren. (BMF-Schreiben vom 09.11.2016)