Feldhilfe:
(2023)
Neu gebildete Investitionsabzugsbeträge 2023
Für die geplante Anschaffung oder Herstellung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens können Sie einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) in Höhe von 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, höchstens 200.000 Euro, bilden und außerbilanziell vom Gewinn abziehen. Die Höhe des in 2023 gebildeten Investitionsabzugsbetrag tragen Sie hier ein.