Feldhilfe:
Neu gebildete Investitionsabzugsbeträge 2024
Für die geplante Anschaffung oder Herstellung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens können Sie einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) in Höhe von 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, höchstens 200.000 Euro, bilden und außerbilanziell vom Gewinn abziehen. Die Höhe des in 2024 gebildeten Investitionsabzugsbetrag tragen Sie hier ein.