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Feldhilfe: (2023) 22. b) AG-Anteil zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): 22. b) AG-Anteil zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen

Übertragen Sie folgenden Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 22. b):

"Arbeitgeberanteil an berufsständischen Versorgungseinrichtungen"

Hinweis: Steuererklaerung-Polizei.de berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter "Vorsorgeaufwendungen >Altersvorsorge".