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Feldhilfe: (2023) Winterbeschäftigungsumlage

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Winterbeschäftigungsumlage

Hat Ihr Arbeitgeber auf der Lohnsteuerbescheinigung Beiträge zur Winterbeschäftigungsumlage ausgewiesen, geben Sie die diese bitte hier an.

Die eingetragenen Beiträge werden automatisch in den Werbungskosten bei den  "Sonstigen Werbungskosten" berücksichtigt.