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Feldhilfe: (2023) Anteil an Berufsbekleidung laut Lohnsteuerbescheinigung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Anteil an Berufsbekleidung laut Lohnsteuerbescheinigung

Angaben lt. Lohnsteuerbescheinigung: Der von Ihnen zu tragende Anteil, den Ihnen der Arbeitgeber für Berufsbekleidung in Rechnung gestellt hat, finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.

Alle Angaben können Sie bei Steuererklaerung-Polizei.de im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassen.

Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten Anteil an Berufsbekleidung müssen Sie hier nicht erneut erfassen. Diese werden von Steuererklaerung-Polizei.de automatisch übernommen und bei der Berechnung Ihrer Steuererstattung berücksichtigt.