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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Aktenzeichen laut Grundsteuermessbescheid
Einheitswert-Aktenzeichen (ohne Sonderzeichen)

Geben Sie bitte stets das Aktenzeichen laut Grundsteuermessbescheid an (früher Einheitswert-Aktenzeichen).

Das Aktenzeichen finden Sie z. B. auf Ihrem Grundsteuermessbescheid oder Grundsteuerbescheid. In den meisten Grundsteuerbescheiden ist es unter "Aktenzeichen der Bewertungsstelle" vermerkt.

Falls Sie kein Aktenzeichen für Ihre Immobilie haben, können Sie das zuständige Finanzamt kontaktieren, um diese Information zu erfragen. Sollte das Aktenzeichen (noch) nicht existieren, können Sie das Feld leer lassen oder „000-EAZ-NEUANTRAG“ eintragen. Bitte achten Sie darauf, dass alle anderen erforderlichen Informationen korrekt und vollständig angegeben sind.