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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Selbstgenutzte oder unentgeltlich überlassene Fläche

Geben Sie hier die Wohnfläche an, die auf selbstgenutzten Wohnraum entfällt.

Wichtig: Für ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder eigenen gewerblichen / beruflichen Zwecken genutzte Gebäude und Gebäudeteile ist keine "Anlage V" auszufüllen.