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Feldhilfe: (2023) Aufwendungen für Handwerkerleistungen (Rechnungsbetrag)

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Aufwendungen für Handwerkerleistungen (Rechnungsbetrag)

Geben Sie hier die Aufwendungen für Handwerkerleistungen an. Hierunter fallen alle Handwerkerleistungen, die von Ihrer Hausverwaltung beauftragt wurden. Hierunter fallen u. a.

  • Aufwendungen für die Dachwartung und Dachrinnenreinigung
  • Wartungskosten für die Heizungsanlage
  • Aufwendungen für die Instandhaltung des Gebäudes

Sie können den auf Ihre Wohneinheit entfallenden Anteil in der Steuererklärung geltend machen.

Die Höhe des Betrages entnehmen Sie entweder Ihrer Nebenkosten- oder Hausgeldabrechnung oder der gesondert vorliegenden "Bescheinigung nach § 35a EStG".

Wichtig: In der "Bescheinigung nach § 35a EStG" werden in der Regel nur die Aufwendungen für die Handwerkerleistungen nach § 35a ausgewiesen. Diese beziehen dann auf die Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten. Sie können in diesem Fall in die beiden Felder "Rechnungsbetrag" und "darin enthaltene Lohnanteile" denselben Wert eintragen!