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Feldhilfe: (2023) Wohngeld

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Wohngeld

Wenn Sie Wohngeld, Hartz IV (Arbeitslosengeld II) oder Sozialhilfe erhalten haben, geben Sie den erhaltenen Betrag hier an.

Die Angabe ist für die Ermittlung des verfügbaren Einkommens erforderlich.