Feldhilfe: (2023) Wohngeld Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter: (2024): Wohngeld Wenn Sie Wohngeld, Hartz IV (Arbeitslosengeld II) oder Sozialhilfe erhalten haben, geben Sie den erhaltenen Betrag hier an. Die Angabe ist für die Ermittlung des verfügbaren Einkommens erforderlich.