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Feldhilfe: (2023) Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung

Eigene Aufwendungen anlässlich von Katastrophen (z.B. durch Erdbeben, Überschwemmungen, Sturm, Hagel usw.) sowie Aufwendungen aufgrund von Pflegekosten, die als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigungsfähig sein können, tragen Sie bitte hier ein.

Diese Beträge dürfen dann nicht zusätzlich im Bereich Außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Das Finanzamt berücksichtigt diese Beträge dann entsprechend.