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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Erzielten Sie Einkünfte aus einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit?
(Anlage S inkl. Anlage EÜR)
Erzielte <%0100801%> Einkünfte aus einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit?
(Anlage S inkl. Anlage EÜR)

Wählen Sie "ja", wenn Sie selbständig sind und Einkünfte aus dieser Tätigkeit erwirtschaften.

Einkünfte von Selbständigen sind der Gewinn bzw. Verlust aus dieser Tätigkeit.

Für jede selbständige Tätigkeit muss eine Bilanz oder eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) elektronisch übermittelt werden.

Ausnahme: Arbeitnehmer und Senioren, die nicht zur elektronischen Steuererklärung verpflichtet sind und für ehrenamtliche Tätigkeiten Aufwandsentschädigungen bis zur Ehrenamtspauschale von 840 Euro oder der Übungsleiterpauschale von 3.000 Euro jährlich erhalten, dürfen weiterhin Papierformulare verwenden, was in der Praxis oft akzeptiert wird.

Folgende Einkünfte der Anlage S können mit Steuererklaerung-Polizei.de nicht erklärt werden:

  • Einkünfte aus Gesellschaften nach § 15 EStG und
  • Einkünfte aus Wagniskapitalgesellschaften.