Feldhilfe: (2023) Selbstgenutzte Wohnfläche Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter: (2024): Selbstgenutzte Wohnfläche Geben Sie hier die selbstgenutzte Wohnfläche an, die auf eigengenutzten Wohnraum entfällt. Innerhalb der selbstgenutzten Räume können einzelne Räume vermietet sein oder beruflich genutzt werden.