Feldhilfe:
(2023)
Liegt das Objekt in einem Ferien- oder Wochenendgebiet?
Liegt das Objekt in einem Ferien- oder Wochenendgebiet, ist die Immobilie ggf. aufgrund von baurechtlichen Vorschriften nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet. Trifft dies auf Ihr Objekt zu, ist eine Steuerbegünstigung eventuell ausgeschlossen.
Die zuständige Behörde muss Ihnen eine Bescheinigung ausstellen, sollte das Objekt baurechtlich zum dauerhaften Wohnen zugelassen sein.