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Feldhilfe: (2023) Umlagen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Umlagen

Geben Sie hier die Höhe der erhaltenen Umlagen, Nebenkosten an.

Zu den Umlagen / Nebenkosten zählen u.a.:

  • Heizung,
  • Strom,
  • Wasser und Abwasser,
  • Haus- und Flurbeleuchtung,
  • Schornsteinfeger,
  • Hausreinigung,
  • Straßenreinigung,
  • Müllabfuhr,
  • Gemeinschaftsantenne,
  • Gebäudeversicherungen,
  • Grundsteuer.

Die Nebenkosten können - zumindest teilweise - auf die Mieter umgelegt werden. In diesem Fall sind die verrechneten Umlagen als Einnahmen anzusetzen. Dafür dürfen Sie andererseits die verauslagten Kosten als Werbungskosten geltend machen (BFH-Urteil vom 14.12.1999, BStBl. 2000 II S. 197).