Feldhilfe:
(2023)
Hinzurechnung der Investitionsabzugsbeträge 2019
Der für das angeschaffte Wirtschaftsgut gebildete Investitionsabzugsbetrag muss nun außerbilanziell gewinnerhöhend hinzugerechnet werden. Die Hinzurechnung beträgt 50 % (in Altfällen: 40 %) der tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (maximal der gebildete Investitionsabzugsbetrag).