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Feldhilfe: (2023) Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Hier werden Ihnen die bereits eingegebenen Betriebsausgaben für sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben ausgewiesen. Klicken Sie auf den Button hier um folgende Eingaben zu erfassen:

  • Telekommunikationskosten
  • Übernachtungs- und Reisenebenkosten
  • Fortbildungskosten (ohne Reisekosten)
  • Rechts- und Steuerberatung, Buchführung
  • Miete/Leasing für bewegliche Wirtschaftsgüter (ohne Kfz)
  • Beiträge, Gebühren, Abgaben und Versicherungen
  • Werbekosten (z.B. Inserate, Werbespots, Plakate)
  • Schuldzinsen Anlagevermögen
  • Übrige Schuldzinsen
  • Gezahlte Vorsteuerbeträge
  • An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete USt.
  • Übrige Betriebsausgaben sowie
  • zurückgezahlte Corona-Hilfen, Überbrückungshilfen oder vergleichbare Zuschüsse