Die ganze Welt des Steuerwissens

Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: (2023) Angaben zur Umsatzsteuer

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Angaben zur Umsatzsteuer

Wählen Sie "Anwendung der Kleinunternehmerregelung" aus, wenn Sie Kleinunternehmer sind und Ihr Umsatz im Vorjahr weniger als 22.000 Euro betragen hat und für das laufende Jahr der voraussichtliche Umsatz unter 50.000 Euro liegen wird.  In diesem Fall wird auf diese Umsätze keine Umsatzsteuer fällig, es darf jedoch auch keine Vorsteuer geltend gemacht werden.

Wählen Sie "Umsatzsteuerpflichtig" aus, wenn Sie als Unternehmer (freiberuflich oder gewerblich) auf eigene Rechnung arbeiten. In der Regel sind Sie in diesem Fall umsatzsteuerpflichtig.

Wählen Sie "Ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzugsberechtigung" aus, wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind. Zu den umsatzsteuerfreien Umsätzen mit Vorsteuerabzug gehören die in § 15 Abs. 3 UStG genannten Umsätze. Das betrifft u.a. folgende Umsätze: innergemeinschaftliche Lieferungen, Ausfuhrlieferungen und Reiseleistungen.

Wählen Sie "Umsatzsteuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzugsberechtigung" aus, wenn Sie als Unternehmer ausschließlich steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzugsberechtigung getätigt haben. Dies trifft in der Regel auf Ärzte, Finanzmakler etc. zu.

Wählen Sie "Vorsteuerabzug anhand von Durchschnittssätzen" aus, wenn Sie zu einer Berufsgruppe gehören, die die Ermittlung der Vorsteuerbeträge nach einem Pauschalverfahren durchführen darf. In diesem Fall wird als abzugsfähige Vorsteuer ein bestimmter Prozentsatz des Nettoumsatzes zu Grunde gelegt.