Feldhilfe:
(2023)
Art der Leistung
Tragen Sie hier Einkommensersatzleistungen aus Deutschland, einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz ein. Ist Ihre Einkommensersatzleistung nicht in der Auswahlliste enthalten, können Sie auch eine beliebige Bezeichnung eintragen.
Zu den Lohn- bzw. Entgeltersatzleistungen zählen:
- Arbeitslosengeld I
- Insolvenzgeld
- Krankengeld
- Kinderpflegekrankengeld
- Elterngeld
- Mutterschaftsgeld
- Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- Übergangsgeld
- Altersübergangsgeld
- Unterhaltsgeld als Zuschuss
- Zuschuss zum Arbeitsentgelt
- Eingliederungshilfe
- Verletztengeld
- Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz
- Pflegeunterstützungsgeld ab 2015 (§ 44a Abs. 3 SGB XI).
Die Ersatzleistungen sind grundsätzlich steuerfrei. Allerdings werden die Beträge bei der Ermittlung Ihres persönlichen Steuersatzes berücksichtigt. Den Vorgang nennt man Progressionsvorbehalt.
Diese Leistungen dürfen Sie hier nicht angeben:
- Kurzarbeitergeld: Diese Leistungen zahlt der Arbeitgeber aus, daher ist sie in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten und darf hier nicht erfasst werden.
- Arbeitslosengeld II (Hartz IV): Diese Leistungen unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt und sind nicht steuerlich relevant.
- Krankentagegeld einer privaten (Krankenzusatz-)Versicherung: Diese Leistungen sind steuerfrei und müssen nicht angegeben werden.