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Feldhilfe: (2023) Private Haftpflichtversicherungen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Private Haftpflichtversicherungen

Wählen Sie Ja, wenn Sie Beiträge zu einer privaten Haftpflichtversicherung geleistet haben.

Zu den abzugsfähigen Haftpflichtversicherungen zählen u.a.:

  • Privathaftpflichtversicherung
  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Hundehaftpflichtversicherung
  • Grundstückhaftpflichtversicherung
  • Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Die Beiträge können Sie als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Allerdings werden diese Beiträge nur anerkannt, wenn der Vorsorgehöchstbetrag noch nicht mit Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist.

Wichtig: Geben Sie die Versicherungsbeiträge auf jeden Fall in Ihrer Steuererklärung an. Steuererklaerung-Polizei.de prüft für Sie automatisch, ob Sie den Höchstbetrag bereits erreicht haben oder zusätzliche Beiträge noch berücksichtigt werden.