Feldhilfe: (2023) Veräußerung Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter: (2024): Veräußerung Geben Sie hier an, ob Sie ein unbebautes Grundstück, ein bebautes Grundstück oder aber grundstücksgleiche Rechte (z.B. Erbbaurechte) veräußert haben.