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Feldhilfe: (2023) Bezeichnung der besonderen Lohnbestandteile

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Bezeichnung der besonderen Lohnbestandteile

Geben Sie hier die Bezeichnung der besonderen Lohnbestandteile an, z.B. Entschädigungen, Abfindungen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten, Stock Options.

Soweit für besondere steuerfreie Lohnbestandteile die sog. Fünftel-Regelung nach § 34 EStG zur Anwendung kommt, sind die Eintragungen vorzunehmen.

Zu Einzelheiten bzgl. der besonderen steuerfreien Lohnbestandteile beachten Sie bitte das BMF-Schreiben vom 3.5.2018 ( IV B 2 - S 1300/08/10027, BStBl 2018 I S. 643) zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen.