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Feldhilfe: (2023) Art des Gewerbes

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Art des Gewerbes

Geben Sie hier die Art des Gewerbes an.

Hinweis: Folgende Einkünfte können derzeit nicht mit Steuererklaerung-Polizei.de erfasst werden:

  • Einkünfte aus gewerblicher Tierzucht (Zeile 48/49),
  • Gewerbliche Termingeschäfte (Zeile 50/51),
  • Verluste aus Beteiligungen an eine REIT-AG o.ä. (Zeile 52/53).