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Feldhilfe: (2023) Bezeichnung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Bezeichnung

Hier können Sie die Schuldzinsen erfassen, die Sie an den Darlehensgeber (Kreditinstitut) für ein Darlehen leisten, das Sie unmittelbar für Ihren vermieteten Haus- und Grundbesitz eingesetzt haben. Geben Sie als Bezeichnung z. B. der Bankname oder die Vertragsnummer an.

Steuerlich abzugsfähig sind insbesondere:

  • Schuldzinsen für Grundschulddarlehen von Banken, Bausparkassen und Versicherungsgesellschaften
  • Schuldzinsen für Bauspardarlehen
  • Schuldzinsen für Arbeitgeberdarlehen
  • Schuldzinsen für Verwandtendarlehen oder für öffentliche Darlehen
  • Erbbauzinsen
  • Zwischenfinanzierungszinsen der Bank, wenn Sie bereits vor Auszahlung des Darlehens Geld brauchen
  • Schuldzinsen für einen Auffüllungskredit oder die Vorfinanzierung eines angesparten Bausparvertrages
  • Bereitstellungszinsen
  • Zinsen, die Sie als Ersteigerer eines Gebäudes bis zur Entrichtung des Bargebots zahlen müssen
  • Verzugszinsen für eine nicht fristgerecht gezahlte Baurate