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Feldhilfe: (2023) Einheitswert-Aktenzeichen (ohne Sonderzeichen)
Einheitswert-Aktenzeichen (ohne Sonderzeichen)

Geben Sie auch das Einheitswert-Aktenzeichen an.

Das Einheitswert-Aktenzeichen ist z. B. auf Ihrem Einheitswertbescheid oder Grundsteuerbescheid vermerkt. In den meisten Grundsteuerbescheiden ist es unter "Aktenzeichen der Bewertungsstelle" zu finden.

Wenn Sie kein Einheitswert-Aktenzeichen für Ihre Immobilie haben, können Sie zunächst das zuständige Finanzamt kontaktieren, um diese Information zu erfragen.

Sollten Sie das Aktenzeichen (noch) nicht existieren, können Sie das Feld leer lassen oder "000-EAZ-NEUANTRAG" eintragen.

Bitte stellen Sie sicher, dass alle anderen erforderlichen Informationen korrekt und vollständig angegeben werden.