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Feldhilfe: (2023) 24. a) AG-Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): 24. a) AG-Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung

Übertragen Sie folgenden Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 24. a):

"Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung"

Wichtig: Machen Sie hier Angaben, müssen Sie auch einen Eintrag in Zeile 24. c) Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung vornehmen. Gegebenenfalls ist in Zeile 24. c) der Wert "0,00" einzutragen.

Hinweis: Steuererklaerung-Polizei.de berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter "Vorsorgeaufwendungen > Kranken- und Pflegeversicherung > Sonstige Beiträge zur Basisabsicherung".