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Feldhilfe: (2021) abzüglich direkt zuzuordnender Arbeitslohn im Ausland

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): abzüglich direkt zuzuordnender Arbeitslohn im Ausland

Geben Sie hier nur Gehaltsbestandteile (Sondervergütungen) an, die unmittelbar aufgrund einer konkreten ausländischen Arbeitsleistung gewährt wurden.

Das können u.a. folgende Gehaltsbestandteile sein:

  • Reisekosten,
  • Überstundenvergütungen,
  • Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit,
  • Auslandszulagen,
  • projektbezogene Erfolgsprämien,
  • Überlassung einer Wohnung im Tätigkeitsstaat,
  • Aufwendungen für Sprachunterricht,
  • Aufwendungen für Visa,
  • Kosten für medizinische Untersuchungen für die Auslandstätigkeit,
  • sonstige Unterstützungsleistungen für mitreisende Familie.

Der Arbeitgeber hat in der Regel eine Aufteilung der Aufwendungen bereits in der Lohnabrechnung vorgenommen und den steuerfreien Arbeitslohn auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen. Das Finanzamt kann im Rahmen der Steuererklärung eine Überprüfung der Aufteilung vornehmen.