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Feldhilfe: (2021) ... selbstgenutzt?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): ... selbstgenutzt?

Geben Sie an, ob die Immobilie ganz oder teilweise selbstgenutzt wurde.

Wichtig: Für ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder eigenen gewerblichen / beruflichen Zwecken genutzte Gebäude und Gebäudeteile ist keine "Anlage V" auszufüllen.