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Feldhilfe: (2021) Ehrenamt - ja/nein

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Ehrenamt - ja/nein

Wählen Sie hier "ja" aus, wenn Sie steuerfreie Einnahmen aus einer nebenberuflich Tätigkeit für eine gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtung erhalten haben.

Haben Sie steuerfreie Einkünfte erhalten, tragen Sie hier bis zu 840 Euro jährlich (Ehrenamtspauschale, § 3 Nr. 26a EStG) ein.

Beispiele für eine Tätigkeit, die unter die 840-Euro-Steuerermäßigung fallen (BMF-Schreiben vom 21.11.2014):

  • Vereinsvorstand, Schatzmeister, Kassenwart, Schriftführer.
  • Platzwart, Hallenwart, Zeugwart, Notenwart, Feuerwehrgerätewart.
  • Aufsichtspersonen.
  • Bürokräfte, Reinigungspersonal.
  • Väter oder Mütter, die ihre Sprösslinge zum Fußballspiel fahren.
  • Tätigkeit als Schiedsrichter im Amateurbereich.
  • Helfer bei Wohlfahrtsorganisationen.
  • Helfer im kirchlichen Leben.
  • Pflege und Ausbildung von Tieren, z.B. von Rennpferden und Diensthunden.
  • Tierpfleger in einem Tierheim.
  • Aufsichtstätigkeit in einem Schwimmbad.
  • Kirchenvorstand.
  • Patientenfürsprecher im Krankenhaus.

Weitere Informationen zu Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale