Feldhilfe:
(2016)
Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit - Anlage S -
Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie selbständig sind und Einkünfte aus dieser Tätigkeit erwirtschaften.
Einkünfte von Selbständigen sind der Gewinn bzw. Verlust aus dieser Tätigkeit.
Beachten Sie: Mittels der Anlage "Anlage EÜR" (Einnahmenüberschussrechnung) können Sie die Gewinnermittlung standardisiert mit Steuererklaerung-Polizei.de erstellen. Von der Abgabe der Anlage EÜR sind Kleinunternehmer mit Betriebseinnahmen unter 17.500 Euro jährlich ausgenommen. Sie können Ihren Gewinn (Einnahmen abzüglich Ausgaben) auch formlos ermitteln und einreichen. Dafür reicht zum Beispiel eine tabellarische Aufstellung, die Sie z.B. per Excel erstellen.