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Feldhilfe: (2016) Spenden und Mitgliedsbeiträge

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2016. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Spenden und Mitgliedsbeiträge

Um Angaben zu Spenden und Mitgliedsbeiträgen für steuerbegünstigte Zwecke zu machen, setzen Sie hier ein Häkchen.

In der Steuererklärung können Sie Spenden und Mitgliedsbeiträge geltend machen an

  • gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Organisationen,
  • politische Parteien,
  • unabhängige Wählervereinigungen,
  • Stiftungen.

Wichtig: Mitgliedsbeiträge für freizeitorientierte Vereine, wie Sport-, Heimat-, Tierzucht-, Gesangs- und Musikvereine o.ä., werden steuerlich nicht berücksichtigt.