Feldhilfe:
(2016)
Anspruch auf Kindergeld (wird automatisch ermittelt)
Der Anspruch auf Kindergeld wird automatisch anhand Ihrer Eingaben ermittelt und für die weitere Berechnung von Steuererklaerung-Polizei.de zugrunde gelegt.
Unter anderem sind folgende Eingaben für eine korrekte Ermittlung des Kindergeldes notwendig:
- Geburtsdatum
- Aufenthaltsort während des Jahres 2016
- Kindschaftsverhältnis zu Ehemann und Ehefrau
Auch in der sogenannten Günstigerprüfung wird immer der Anspruch auf Kindergeld angesetzt. Ob Sie das Kindergeld tatsächlich erhalten haben bzw. wie viel Kindergeld ausgezahlt wurde, ist unerheblich.