(2009)
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?
Jede alleinerziehende Person kann einen Entlastungsbetrag in Höhe von 1.308 Euro im Kalenderjahr von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört. Voraussetzung ist, dass dem Alleinerziehenden das Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag für das Kind zusteht. Auch wenn Sie mehrere Kinder haben, wird dieser Freibetrag nur einmal berücksichtigt.
Der Entlastungsbetrag wird für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, um ein Zwölftel (109 Euro) gekürzt.
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird nachträglich für das abgelaufene Jahr gewährt, wenn in der Anlage Kind die entsprechenden Angaben gemacht werden.
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