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(2009) Wie weise ich meine Kinderbetreuungskosten nach?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2009. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Wie weise ich meine Kinderbetreuungskosten nach?

Mittlerweile müssen Sie keinen Nachweis mehr über die Kinderbetreuungskosten wie Rechnungen der Tagesmutter oder des Kindergartens, der Steuererklärung beilegen. Das heißt jedoch nicht, dass Sie überhaupt keinen Nachweis benötigten. Das Finanzamt kann nämlich von Ihnen verlangen, dass Sie die eingetragenen Kosten im Nachhinein doch noch belegen.

Sie sollten daher unbedingt die Unterlagen wie den Gebührenbescheid vom Kindergarten oder den Vertrag mit dem Kindermädchen sowie die Kontoauszüge über entsprechende Zahlungen aufbewahren. Zudem müssen Sie darauf achten, dass das Finanzamt aus den Rechnungen und den Verträgen zwischen absetzbaren und nicht absetzbaren Kosten unterscheiden kann. Eine klare Auflistung der verschiedenen Punkte ist daher notwendig.