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(2009) Wie viel kann ich als Bewerbungskosten absetzen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2009. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Wie viel kann ich als Bewerbungskosten pauschal absetzen?

Sie können alle Kosten die Ihnen im Zusammenhang mit Bewerbungen entstehen als Werbungskosten absetzen.

Sie müssen davon ausgehen, dass das Finanzamt einen Nachweis über die Aufwendungen haben möchte. Die Kosten können Sie zum Beispiel durch eine Kopie der Bewerbung, durch Einladungsschreiben zu Vorstellungsgesprächen oder auch durch Zusagen/Absagen der Firma nachweisen.

Wenn Sie die einzelnen Posten nicht nachweisen können, sollten Sie dies schätzen. Das Finanzgericht Köln hält dabei für eine Bewerbung mit Bewerbungsmappe 8,50 Euro und für eine Bewerbung ohne Bewerbungsmappe 2,50 Euro für angemessen (FG Köln Az: 7 K 932/03)

Tipp:
Sie können Ihre Bewerbungskosten auch dann von der Steuer absetzen, wenn Sie keine Einnahmen erzielen. Nun werden die Einkünfte aus Ihrer nichtselbständigen Arbeit negativ. Diesen „Verlust“ können Sie in das Vorjahr zurücktragen und dort verrechnen oder für das Folgejahr aufsparen.

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