Die ganze Welt des Steuerwissens

Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Aufwendungen für Haushaltsnahe Dienstleistungen

Geben Sie hier die anteilig auf Sie umgelegten Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen an, die von Ihrer Hausverwaltung beauftragt wurden.

Die Höhe des abzugsfähigen Betrags entnehmen Sie Ihrer Nebenkostenabrechnung, Hausgeldabrechnung oder einer speziellen "Bescheinigung nach § 35a EStG".