Feldhilfe:
Aufwendungen für Haushaltsnahe Dienstleistungen
Geben Sie hier die anteilig auf Sie umgelegten Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen an, die von Ihrer Hausverwaltung beauftragt wurden.
Die Höhe des abzugsfähigen Betrags entnehmen Sie Ihrer Nebenkostenabrechnung, Hausgeldabrechnung oder einer speziellen "Bescheinigung nach § 35a EStG".