Feldhilfe:
Unfall- und Haftpflichtversicherungen
Wählen Sie Ja, wenn Sie Beiträge zu einer privaten Risiko-Lebensversicherung geleistet haben.
Beiträge für Witwen- / Waisenrentenversicherungen und/oder in Sterbekassen können Sie hier ebenfalls eintragen.
Beiträge können Sie als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Allerdings werden diese Beiträge nur anerkannt, wenn der Vorsorgehöchstbetrag von 1.900 Euro bzw. 2.800 Euro noch nicht erreicht ist.
Wichtig: Geben Sie diese Versicherungsbeiträge auf jeden Fall in Ihrer Steuererklärung an. Steuererklaerung-Polizei.de prüft für Sie automatisch, ob Sie den Höchstbetrag bereits erreicht haben oder zusätzliche Beiträge noch geltend gemacht werden können.