Feldhilfe:
Haben Sie Kinder?
Wählen Sie "ja", wenn Sie Kinder haben, die steuerlich zu berücksichtigen sind, weil Sie entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhalten.
Kriterien für steuerlich zu berücksichtigende Kinder:
- Minderjährige Kinder (unter 18 Jahren)
- Volljährige Kinder bis zum 25. Lebensjahr, die sich beispielsweise in Ausbildung (Schule, Studium, Berufsausbildung) befinden oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten
- Behinderte Kinder, die aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten
Hinweis: Ein volljähriges Kind muss nicht dauerhaft in Ihrem Haushalt leben, um berücksichtigt zu werden. Es reicht aus, wenn eine familiäre Bindung besteht, Sie die Verantwortung tragen und das Kind regelmäßig in die elterliche Wohnung zurückkehrt (z. B. bei Kindern, die auswärts studieren). Ein behindertes Kind, das in einem Heim lebt, zählt ebenfalls, wenn es gelegentlich nach Hause kommt.
Besonderheit bei volljährigen Kindern: Falls Sie für ein volljähriges Kind keinen Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag haben, können Sie Ihre finanzielle Unterstützung unter Umständen als außergewöhnliche Belastung geltend machen (2024: 982 Euro monatlich). Diese Angaben machen Sie im Bereich Außergewöhnliche Belastungen (Unterhalt an bedürftige Personen).