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Feldhilfe: (2024) Hatte <%f125%> in 2024 ein Vermögen von mehr als 15.500 Euro gehabt?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Hatte <%f125%> in 2024 ein Vermögen von mehr als 15.500 Euro gehabt?

Wähle "ja" aus, wenn das Vermögen der unterstützten Person mehr als 15.500 Euro betragen hat.

Steuerlich ist dann ein Abzug der Unterhaltsaufwendungen nicht möglich. Die unterstützte Person muss zuerst ihr Vermögen verwerten. Erst danach gilt sie als bedürftig. Ein angemessenes Hausgrundstück wird bei der Berechnung des Vermögens nicht berücksichtigt.