eine Aushilfstätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft
ausgeübt hast.
Hinweis: Macht ein Arbeitnehmer falsche Angaben, um die Energiepreispauschale trotz der entgegenstehenden gesetzlichen Regelung mehrfach zu erhalten, greifen die Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung.